22.01.2016

Aktuelle Informationen / Jahresrückblick 2015

Verbreitung in Sachsen im Monitoringjahr 2014/2015: In Sachsen wurden im letzten abgeschlossenen Monitoringjahr 2014/2015* zehn Wolfsrudel und ein territorialer Wolf nachgewiesen. Neun Wolfsterritorien liegen ganz im Freistaat Sachsen. Darüber hinaus sind zwei Territorien grenzübergreifend: eines zu Brandenburg (SP) und ein weiteres zur Tschechischen Republik (HW). Drei Wolfsterritorien (AH, RZ und Z) haben nur zu einem kleinen Teil ihr Gebiet auf sächsischer Seite und werden daher in den Nachbarländern mitgezählt.

Entwicklungen im aktuellen Monitoringjahr 2015/2016
Im Laufe des Monitoringjahres 2015/2016 konnte in neun der bekannten sächsischen Wolfsrudel Nachwuchs bestätigt werden (DZ, DN, KH, LH, MI, NY, NO, RT, SP). Insgesamt konnten 33 Welpen nachgewiesen werden, wobei es sich dabei um Mindestzahlen handelt.

Darüber hinaus hat südlich des Nieskyer Rudels im Bereich der Königshainer Berge eine weitere Reproduktion stattgefunden. Genetische Analysen ergaben, dass sich die ehemalige Kollmer Fähe mit einem unbekannten Rüden verpaart hat. Einer der Welpen wurde im Juni in den Königshainer Bergen tot aufgefunden, er starb im Alter von ca. 7 Wochen an einer Magen-Darm-Erkrankung.
Die Kollmer Fähe lebte ursprünglich mit dem besenderten Rüden »Timo« (MT5) in einem Territorium im Gebiet um die Hohe Dubrau/ Kollmer Höhen, wo sie im Jahr 2013 mind. einen Welpen aufzogen (Kollmer Rudel). Nachdem Timo im Januar 2014 das Sendehalsband nach zweijähriger Sendezeit planmäßig verlor, verschwand das Kollmer Rudel aus ungeklärter Ursache noch im selben Jahr. Seit Winter 2014/15 wird das ehemalige Kollmer Territorium von den beiden benachbarten Rudeln (Nieskyer- und Daubaner Rudel) eingenommen.
Die Lage und Größe des neuen Territoriums der ehemaligen Kollmer Fähe und ihrer neuen Familie ist unbekannt, insbesondere wie weit es sich von den Königshainer Bergen nach Süden und Westen erstreckt. Da sich im Verlauf des Jahres 2015 auch westlich von Löbau bei Cunewalde (Landkreis Bautzen) Hinweise auf die Anwesenheit eines Wolfsrudels verdichten, stellt sich die Frage, ob dieses Gebiet noch zum Territorium des neuen Rudels der ehemaligen Kollmer Fähe gehört, oder sich westlich von Löbau bei Cunewalde ein weiteres Wolfsrudel neu gegründet hat.
Auch im Bereich um die Gohrischheide im Norden des Landkreises Meißen liegen aus 2015 nach wie vor einzelne Nachweise und bestätigte Hinweise auf Wölfe vor. Im Rahmen des Monitorings soll weiter geklärt werden, ob sich Wölfe hier dauerhaft aufhalten.
Zur Klärung des Status in den Bereichen Königshain, Reichenbach, Löbau, Cunewalde, sowie Gohrischheide sind Hinweise aus der Bevölkerung sehr wichtig. Neben Sichtungsmeldungen sind insbesondere Hinweise auf Losungen (Wolfskot), Spuren oder Risse interessant. Günstig sind dabei Fotodokumentationen der Hinweise inklusive Größenvergleiche (Zollstock oder anderer Gegenstand z.B. Taschentuch).
Bitte melden Sie diese Hinweise zeitnah an das Landratsamt Ihres Landkreises, an das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und –forschung in Deutschland (Tel. 035727/ 57762, kontakt@buero-lupus.de) oder an das Kontaktbüro »Wolfsregion Lausitz« (Tel. 035772/ 46762, kontaktbuero@wolfsregion-lausitz.de).

Tote Wölfe:

Insgesamt wurden 2015 im Freistaat acht tote Wölfe gefunden. Fünf Wölfe starben bei Verkehrsunfällen, zwei Wölfe starben an natürlichen Todesursachen und ein weiterer wurde illegal geschossen (das Kontaktbüro berichtete).

Herdenschutz:

Im Jahr 2015 wurden dem sächsischen Wolfsmanagement insgesamt 56 Übergriffe auf Nutztiere gemeldet, bei denen der Wolf als Verursacher festgestellt bzw. nicht ausgeschlossen wurde. Dabei wurden 140 Nutztiere getötet, 11 sind vermisst und 17 weitere wurden verletzt. Es handelt sich um Schafe, Ziegen und Gatterwild (Damwild und Mufflon). In den meisten Wolfsterritorien waren keine oder nur geringe Schäden an Nutztieren zu verzeichnen. Die Schäden konzentrieren sich oft in Gebieten, wo Wölfe erst seit kurzem wieder ansässig sind und sich noch nicht alle Tierhalter auf die neue Situation eingestellt haben.
Im vergangenen Jahr gab es die meisten Übergriffe im Territorium des Rosenthaler Rudels. Neben unzureichend geschützten Nutztieren wurden hier in einigen Fällen auch geschützte Tiere erbeutet, u.a. durch Überspringen von Zäunen. Um dem entgegen zu wirken, wurden die dort ansässigen Schaf- und Ziegenhalter aufgerufen, ihre Schutzmaßnahmen zu überprüfen und ggf. zu verbessern (siehe PM des KB vom 14.09.15). Hierfür wurden 10.000 lfm »Flatterband« (Breitbandlitze) inklusive der dafür erforderlichen Weidepfähle kostenfrei ausgeliehen und die Tierhalter bei Bedarf vor Ort in Sachen Herdenschutz beraten. Diese Maßnahmen waren offenbar erfolgreich, da seit nunmehr 3 Monaten keine neuen Übergriffe in diesem Gebiet gemeldet wurden.
Wenn Wölfe wiederholt erfolgreich unzureichend geschützte Nutztiere töten können, lernen sie, dass diese deutlich einfacher zu erbeuten sind, als ihre natürlichen Beutetiere Rehe, Hirsche oder Wildschweine. Im Ergebnis dieses Lernprozesses kann es dazu kommen, dass Wölfe gezielt versuchen geschützte Nutztiere zu töten. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst alle Schafe und Ziegen im Wolfsgebiet ausreichend geschützt werden.
Seit Anfang des Jahres 2015 haben Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern im gesamten Freistaat Sachsen die Möglichkeit, sich Herdenschutzmaßnahmen zu 80% der Nettokosten fördern zu lassen. Dies wurde von zahlreichen Tierhaltern angenommen. So wurden 2015 insgesamt 386 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 305.260,90 € ausgezahlt. Durch den zeitlichen Vorlauf für Tierhalter in noch nicht vom Wolf besiedelten Gebieten können Schäden verhindert werden, bevor sie entstehen.

*Im Rahmen des Wolfsmonitorings werden die erhobenen Daten jährlich basierend auf dem Monitoringjahr, nicht anlehnend an das Kalenderjahr, zusammenfassend ausgewertet. Das Monitoringjahr läuft jeweils vom 01. Mai eines Jahres bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres. Der Zeitabschnitt umfasst ein biologisches »Wolfsjahr«, von der Geburt der Welpen bis zum Ende ihres ersten Lebensjahres.

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