Entnahme Wolf im Rosenthaler Rudel
Mit einer gemeinsamen Medieninfomation des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und des Landratsamtes Bautzen vom 27.10.2017, wurde darüber informiert, dass im Rosenthaler Rudel ein Wolf entnommen werden darf. Das SMUL hat sein Einvernehmen zu der Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Bautzen erteilt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den beiden folgenden Dokumenten:
- Medieninformation vom 27.10.2017 des SMUL und LRA Bautzen (*.pdf, 80,61 KB)
- Antworten auf häufige Fragen zu der Entscheidung (FAQ) (*.pdf, 0,17 MB)