22.11.2016

Fragen zur aktuellen Lage

In den letzten Monaten häufen sich kritische Medienberichte zum Thema Wolf, in denen auf Probleme durch Wölfe hingewiesen und deren Regulierung gefordert wird. Die Intensität dieser Forderungen fällt zeitlich zusammen mit einer Häufung von Nutztierschäden durch Wölfe, vor allem im Territorium des Rosenthaler Wolfsrudels. Die Übergriffe auf Nutztiere und die dazu veröffentlichten Beiträgen mit unterschiedlichen Äußerungen und Wertungen durch verschiedene Akteure und Interessensvertreter haben in der Öffentlichkeit Fragen aufgeworfen, auf die hier eingegangen werden soll.

Fressen die Wölfe in Sachsen immer mehr Nutztiere?

Anhand der Losungsuntersuchungen im Senckenberg Museum für Naturkunde ist nachgewiesen, dass sich die Wölfe in Sachsen zu ca. 95 % (Anteil Biomasse) von wildlebenden Huftieren ernähren. Dieser Anteil blieb seit Beginn der Untersuchungen im Jahr 2001 nahezu unverändert. Nutztiere – fast ausschließlich Schafe - kommen immer wieder in der Wolfsnahrung vor, machen jedoch nur einen sehr geringen Teil an der verzehrten Biomasse aus (ca. 1,0 %).
Die Anzahl der Übergriffe auf Nutztiere ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich. 2016 gab es bislang in Sachsen 40 Übergriffe durch Wölfe auf Nutztiere. Dabei gibt es eine Häufung der Übergriffe im Territorium des Rosenthaler Wolfsrudels. Dies hat den Eindruck erweckt, dass die Wölfe in Sachsen generell immer mehr Schäden verursachen. Dem ist nicht so. Grundsätzlich steigt mit Ausbreitung des Wolfsvorkommens und Vergrößerung des Wolfsgebietes zwar tendenziell auch die Anzahl der Nutztierschäden, es handelt sich dabei allerdings nicht um einen flächendeckenden Trend. Auf die Anzahl der Territorien bezogen sind die Schäden in diesem Jahr (Stand 21.11.2016) im Vergleich zu den beiden Vorjahren von ca. 3 auf ca. 2 Übergriffe/Territorium sogar gesunken. Aktuell sind in Sachsen 19 Wolfsterritorien nachgewiesen (Rudel, Paare, Einzeltiere). In den meisten Sächsischen Wolfsterritorien gibt es nur sehr wenige oder gar keine Übergriffe auf Nutztiere.

Sind die als sicher eingestuften Zäune inzwischen nicht mehr sicher?

Die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen garantieren keinen 100%-igen Schutz, da dieser nur mit sehr hohen materiellen und praktischen Aufwendungen für die Tierhalter zu erreichen wäre. Vielmehr handelt es sich bei den empfohlenen Schutzmaßnahmen um solche, die gemäß den hiesigen und internationalen Erfahrungen in vielen Fällen geeignet sind Wölfe davon abzuhalten in die Koppel einzudringen. Demnach bieten Elektrozäune mit einer Höhe von 100 cm -120 cm einen wirksamen Schutz. Die Wirksamkeit von Elektrozäunen kann noch erhöht werden, in dem ein »Flatterband« (Breitbandlitze) 20 - 30cm über dem Zaun befestigt wird. Der Einsatz von »Flatterband« wird insbesondere in Gebieten empfohlen, in denen Elektrozäune wiederholt von Wölfen übersprungen wurden. Elektrozäune mit »Flatterband« wurden bislang in Sachsen noch nie von Wölfen überwunden.
Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material stellen eine rein physische Barriere dar, da sie anders als Elektrozäune, über keine aktive, abschreckende Wirkung verfügen. Erfahrungsgemäß können sie von Wölfen leicht untergraben oder übersprungen bzw. überklettert werden, weshalb sie seitens des Wolfsmanagements nicht empfohlen werden.

Unabhängig von diesen Empfehlungen werden auch Festzäune mit einer Höhe von mind. 120 cm und Elektrozäune ab 90 cm Höhe als Mindestschutz akzeptiert, der als Voraussetzung für einen Schadensausgleich bei Nutztierrissen gilt, da sie in vielen Fällen als Schutz ausreichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Mindestschutz überwunden wird, steigt allerdings je öfter Wölfe die Erfahrung gemacht haben, dass Nutztiere eine leicht zugängliche Beute darstellen. Diese Erfahrung machen die Tiere meist an unzureichend geschützten Schafen. Wölfe lernen rasch. Bereits ein einmaliger Erfolg kann dazu führen, dass sie gezielt versuchen Schafe zu töten. Je häufiger sie Erfolg hatten, desto mehr Aufwand nehmen sie auf sich, um diesen Erfolg zu wiederholen. Dieser Lernprozess kann dazu führen, dass auch empfohlene Schutzmaßnahmen überwunden werden.

Werden die Anforderungen an die Tierhalter immer weiter erhöht?

Nein, die Mindestschutzkriterien, die ein Tierhalter mindestens vorweisen muss, damit dieser im Falle eines Schadens durch Wölfe Anspruch auf Schadensausgleich hat, sind seit Einführung der Förderrichtlinie 2008 unverändert. Demnach kann ein Tierhalter Anspruch auf Schadensausgleich geltend machen, wenn sein Elektrozaun mind. 90 cm hoch ist bzw. sein Festzaun eine Höhe von mind. 120 cm aufweist. Die Koppel muss außerdem an allen Seiten – auch zum Wasserlauf – geschlossen sein und die Zäune müssen einen festen Bodenabschluss haben.
Bei der Beratung von Tierhaltern bzgl. der Neuanschaffung von Herdenschutzmaßnahmen werden meist höhere Zäune (106 oder 110 cm hohe Elektrozäune bzw. 140 cm hohe Festzäune) empfohlen. Diese Höhen beziehen sich auf internationale Erfahrungen im Herdenschutz.

Ist langfristig eine Weidetierhaltung in Wolfsgebieten überhaupt noch möglich?

Erfahrungen aus europäischen Ländern, aus denen der Wolf nie verschwunden war zeigen, dass eine Weidetierhaltung auch in Wolfsgebieten möglich ist. Dort haben sich die Nutztierhalter an die Anwesenheit von Wölfen angepasst und entsprechende Schutzmaßnahmen gehören zum Standard der Weidetierhaltung. In Gebieten, in die Wölfe nach längerer Zeit der Abwesenheit wieder einwandern, dauert es meist eine Zeit, bis die Nutztierhalter sich auch hier an die für sie zunächst neue Situation angepasst haben. Die Erfahrungen aus Sachsen zeigen jedoch, dass auch hier Nutztierschäden minimiert werden können, wenn die Halter die empfohlenen Schutzmaßnahmen umsetzen. Der Staat fördert diese Maßnahmen, wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde mit 80% des Nettopreises. Komplett vermeiden lassen sich Nutztierverluste durch den Wolf jedoch nicht.

Werden die Tierhalter nicht mehr 100%-ig entschädigt?

Bislang wurden alle Tierhalter mit Anspruch auf Schadensausgleich zu 100% des Marktwertes der gerissenen Nutztiere entschädigt. Anspruch auf Schadensausgleich haben Tierhalter deren Tiere, wie gesetzlich vorgeschrieben, bei der Tierseuchenkasse gemeldet sind und deren Schutzmaßnahmen zumindest dem Mindeststandard entsprechen. Die Schadenshöhe wird vom Landesamte für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auf Basis von aktuellen Richtlinien ermittelt. Diese sind mit den Nutztierhalterverbänden abgestimmt. Bei gewerblichen Tierhaltern können auch Folgekosten z.B. für zerstörte Zäune, Tierarztbehandlung oder Entsorgung des Kadavers berücksichtigt werden.
Der Schadensausgleich ist bei gewerblichen Tierhaltern aus beihilferechtlichen Gründen derzeit europaweit beschränkt. Schäden können deshalb nur auf Grundlage der landwirtschaftlichen Deminimis-Verordnung mit öffentlichen Mitteln ausgeglichen werden. Zahlungen sind danach bis zu einer Grenze von 15.000,- Euro in drei aufeinander folgenden Jahren zulässig. Falls ein Nutztierhalter innerhalb von 3 Jahren mehr als 15.000 Euro staatliche Beihilfen im Sinne dieser Verordnung erhalten hat, ist eine Schadenausgleichzahlung durch den Freistaat nur noch zu 80 % möglich. In diesem Fall hat sich die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe für die Zahlung der übrigen 20 % bereit erklärt.
Dem Tierhalter können also, bei Einhaltung der geforderten Voraussetzungen, alle Sachschäden durch den Wolf, unabhängig von der Schadenshöhe, vollständig ersetzt werden. Dies gilt für alle Nutztierarten. Bisher ist ein solcher Fall aber noch nicht eingetreten.

Leistet der Freistaat insgesamt zu wenig Unterstützung für die Tierhalter?

Der Freistaat gewährt sowohl Hobbyhaltern als auch Tierhaltern im Neben- und Haupterwerb eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 80 % der Nettokosten zur Anschaffung von Herdenschutzmaßnahmen (Elektrozäune, Herdenschutzhunde und für Wildgatter ein Untergrabungsschutz). Die gilt für Halter von Schafe und Ziegen sowie von Gatterwild. Für Pferde und Rinder gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestschutz, da Übergriffe auf diese Tiere nur selten vorkommen. Daher gibt es für Pferde und Rinder auch keine pauschale Förderung von Schutzmaßnahmen. Sollte es im Einzelfall doch einmal zu Übergriffen auf diese Tiere kommen, können jedoch auch hier Schutzmaßnahmen gefördert werden.
In Fällen in denen Wölfe, an nach Mindestschutz gesicherten Nutztieren Schäden verursachen, ist ein 100 %-iger Schadensausgleich geregelt. Zwei Tierhalterberater sichern ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot vor Ort ab. Sie informieren Tierhalter zu allen Fragen des Herdenschutzes und der Förderung und leisten praktische Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen (z.B. Austeilung von »Flatterband« und Elektrozaun). Zudem hält der Freistaat eine »Herdenschutzhunde-Einsatzgruppe« vor, die in größeren Herden unmittelbar nach einem Übergriff einen guten Schutz gewährleistet, bis eine langfristige Schutzmaßnahme eingerichtet wird. Der Freistaat investiert zudem in ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm zum Herdenschutz welches an der Weiterentwicklung effizienter Herdenschutzmethoden forscht. Damit hat der Freistaat insbesondere im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern bereits effiziente Maßnahmen zur Unterstützung von Tierhaltern ergriffen. Deren Evaluierung und ggf. Weiterentwicklung ist gemäß des dynamischen Ansatzes des Managementplanes, welcher entsprechend den praktischen Erfordernissen fortgeschrieben und ergänzt wird, vorgesehen. Dazu dient auch eine vom Freistaat dauerhaft eingerichtete Arbeitsgruppe Wolf-Nutztiere, in der speziell Vertreter von Nutztierhalterverbänden an der Lösung aktueller Probleme mitwirken beziehungsweise auf neue Schwerpunkte hinweisen.

Sind die Rosenthaler Wölfe verhaltensauffällig? Warum wird noch keine Genehmigung zur Entnahme (Tötung) erteilt?

Tötet ein Wolf Nutztiere ist das kein auffälliges Verhalten. Er verhält sich normal indem er günstige Gelegenheiten nutzt, um an Nahrung zu gelangen. Wölfe die gehäuft ungeschützte oder nicht ausreichend geschützte Tiere vorfinden und erbeuteten, lernen, dass Nutztiere deutlich einfacher zu erbeuten sind, als wildlebende Beutetiere. Im Ergebnis dieses Lernprozesses kann es dazu kommen, dass Wölfe gezielt versuchen, Nutztiere zu reißen und dabei auch empfohlene Schutzmaßnahmen überwinden.
Dies ist im Rosenthal Rudel der Fall. Seit der Etablierung des Rosenthaler Wolfspaars im Sommer 2013 im Raum Rosenthal kam es immer wieder zu Übergriffen auf Schafe. 2014 waren es insgesamt 18 Übergriffe, 2015 16 Übergriffe und in diesem Jahr bisher 11 Übergriffe. Anfangs wurden vermehrt ungeschützte bzw. nicht ausreichend geschützte Tiere angegriffen. Mit der Zeit waren auch solche, die nach den Anforderungen zur Gewährung von Schadenausgleichzahlungen (Mindestschutz) geschützt waren, betroffen. In letzteren Fällen wurden in den beiden Vorjahren vor allem Elektrozäune überwunden. Zehn der 11 Übergriffe 2016 fanden auf Schafe statt, die hinter Festzäunen gehalten wurden. Empfohlene Schutzmaßnahmen, wie Elektrozäune, die zusätzlich mit »Flatterband« überspannt waren, wurden bisher nicht überwunden.
Gemäß dem Managementplan für den Wolf in Sachsen ist in Fällen, in denen Wölfe wiederholt geschützte Nutztiere töten, zunächst die Suche nach sicheren Schutzmethoden vorgesehen. Das Wolfsmanagement zielt in der gegenwärtigen Situation daher darauf ab, die Schutzsituation im Rosenthaler Rudel flächendeckend zu verbessern. Neben Informationen zum Herdenschutz und den Fördermöglichkeiten, unter anderem durch Pressemitteilungen, wurde 2015 und 2016 im Territorium des Rosenthaler Rudels kostenlos »Flatterband« an Schaf – und Ziegenhalter verteilt. Zusätzlich können sich Tierhalter individuell über Schutzmaßnahmen informieren lassen. Dies wird insbesondere Tierhaltern empfohlen, die ihre Schafe hinter einem Festzaun halten. Sollten auch die empfohlenen Schutzmaßnahmen keine Wirkung zeigen, kann die Entfernung eines Wolfes oder mehrerer Wölfe als letztes Mittel ergriffen werden.

Können Nutztierschäden durch eine Bejagung des Wolfsbestandes verhindert werden?

Internationale Erkenntnisse aus Wolfsgebieten zeigen, dass Nutztierschäden durch Wölfe am wirksamsten durch Herdenschutzmaßnahmen minimiert werden können. Die Höhe der Schäden korreliert nicht mit der Anzahl von Wölfen die in einem Gebiet leben, sondern mit dem Ausmaß des Schutzes der Nutztiere. Dort wo Nutztiere nicht oder unzureichend geschützt sind, kann bereits ein einzelner Wolf viele Schäden verursachen. Nutztierschäden konzentrieren sich oft in Gebieten, in denen Wölfe neu einwandern, da die Tierhalter dort häufig noch nicht auf Wölfe vorbereitet sind.
Das Töten von Wölfen kann kurzfristig zu einer Reduzierung von Nutztierschäden führen. Durch die Besetzung des freigewordenen Gebietes durch andere Wölfe, ist jedoch von einer Fortsetzung der Nutztierübergriffe auszugehen.
Langfristig kann in Wolfsgebieten daher nur über die Etablierung von effektiven Herdenschutzmaßnahmen eine Minimierung von Nutztierverlusten erzielt werden.

Warum töten die Wölfe bei manchen Übergriffen viel mehr Schafe als sie fressen können?

Das Phänomen von Mehrfachtötungen (surplus killing), ohne dass alle getöteten Tiere gefressen werden, ist von Wölfen und anderen Beutegreifern, wie z.B. Marder oder Fuchs im Hühnerstall bzw. auch von Hunden, bekannt. Mehrfachtötungen treten fast ausschließlich unter »künstlichen« Bedingungen auf. Bei der Jagd auf freilebende Beutetiere haben Beutegreifer kaum Gelegenheit mehr als ein Tier zu töten, da die übrigen Beutetiere die Flucht ergreifen. Bei Übergriffen auf Nutztiere, welche meist in hoher Dichte auf begrenztem Raum stehen, und bei welchen das Fluchtverhalten durch die Domestikation deutlich abgeschwächt ist, bietet sich den Beutegreifern ein Überangebot von verfügbarer Nahrung. Diese günstige Gelegenheit veranlasst dazu, mehr Tiere zu töten, als sogleich verzehrt werden können. Die Beutegreifer würden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zum angelegten »Vorrat« zurückkehren.

Wölfe töten Nutztiere auch direkt in Ortsnähe oder im Ort. Zeigt das, dass sie ihre Scheu verlieren und somit zu einer Gefahr für Menschen werden?

Nein, wenn Wölfe gelegentlich nachts und selten auch mal am Tage in Siedlungsbereichen Nutz- oder Wildtiere reißen, ist dies nicht als gefährliches Verhalten gegenüber Menschen zu bewerten. Begegnungen mit Menschen vermeiden Wölfe in der Regel, weshalb die Übergriffe auf Nutztiere in Abwesenheit von Menschen stattfinden. Grundsätzlich können Wölfe, die in Kulturlandschaften leben - auch wenn dies selten ist - durchaus mal am Tage in Ortsnähe gesehen werden, ähnlich wie dies von Füchsen, Rehen oder Wildschweinen bekannt ist. Dies gehört zum Repertoire des normalen Wildverhaltens.

Muss die Wolfsdichte in Grenzen gehalten werden?

Weltweit sind Wolfsdichten von 0,1 -9 Wölfe/100 km beschrieben. Dort wo wenige Beutetiere leben, benötigen Wölfe größere Territorien als in beutetierreichen Gebieten. In Regionen mit spärlicher Vegetation und kurzen Vegetationszeiten sind daher geringere Wolfsdichten zu finden, als z.B. in den produktiven Wald-Feld Gebieten Mitteleuropas. In vielen Teilen Sachsen ist die Schalenwilddichte vergleichsweise hoch, wie sich auch anhand der Jagdstrecken widerspiegelt. Im vergangenen Jagdjahr wurde mit einer Jagdstrecke von mehr als 75 000 Rehen, Hirschen und Wildschweinen, soviel Schalenwild erlegt wie seit 1991 nicht mehr. Aus ökologischer / biologischer Sicht besteht keine Notwendigkeit zur Bejagung von Wölfen. Wölfe zählen zu den sogenannten Spitzenprädatoren - das heißt sie stehen am Ende der Nahrungskette, ihre Zahl wird nicht durch natürliche Feinde, sondern weitgehend durch die Häufigkeit und Verfügbarkeit ihrer Beutetiere reguliert. Durch die Lebensweise des Wolfes (Leben in Rudeln mit ausgesprochener Territorialität) ist der Anzahl der Wölfe in einem Gebiet stets eine natürliche Grenze gesetzt.
Kommt es im Einzelfall zu ernsten Problemen mit Wölfen, etwa, wenn Einzeltiere ein Verhalten entwickeln, das für den Menschen sicherheitsrelevant ist oder wenn Wölfe wiederholt empfohlene Schutzmaßnahmen überwinden, kann der Abschuss eines oder mehrere Tiere erforderlich werden. Dies hat jedoch nichts mit einer generellen Bejagung zu tun, sondern ist eine Managementmaßnahme, die darauf abzielt Konflikte gezielt zu minimieren. Eine solche Maßnahme ist auch möglich, solange der Wolf nicht dem Jagdrecht, sondern ausschließlich dem Naturschutzrecht unterliegt.

Wer ist in Sachsen im Wolfsmanagement für was zuständig?

Die Koordinierung des Managements der streng geschützten Tierart Wolf obliegt dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Die Landratsämter und kreisfreien Städte sichern im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Realisierung des Wolfsmanagements durch ihre geschulten Mitarbeiter in den Kreisgebieten ab. Dabei arbeiten sie mit der Kernkompetenz in Sachen Wolf zusammen. Die Landratsämter sind unter anderem für die Begutachtung von durch Wölfe getötete Nutztiere, für die Aufnahme von Hinweisen zu Wölfen und die Öffentlichkeitsarbeit zum Wolf zuständig. Unterstütz und betreut werden Sie hierzu durch die Kernkompetenz der jeweiligen Bereiche. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Entnahme eines Wolfes obliegt ebenfalls den Landratsämtern, in Abstimmung mit dem SMUL.
Die Kernkompetenz für Wolfsmonitoring und -forschung stellen das Senckenberg Museum Görlitz und das LUPUS Institut dar. Das LUPUS Institut ermittelt auf Basis der Monitoringdaten alljährlich den Stand des Wolfsvorkommens und dessen Verbreitungsgebiet und gibt den Landratsämtern Einschätzungen und Handlungsempfehlungen bei eventuell auftretenden Problemen mit Wölfen. Die Senckenberg Gesellschaft ergänzt das Wolfsmonitoring durch wissenschaftliche Untersuchungen wie Genetische Analysen und Losungsanalysen. Die Kernkompetenz für den Bereich Herdenschutz, Prävention und Kompensation verkörpert der Sachbearbeiter Wolfsmanagement. Zu seinen Aufgaben gehört die Dokumentation und Bewertung der Nutztierschäden in Sachsen, Anleitung der Landkreisbeauftragten zu Nutztierrissbegutachtungen, und Beratung der Tierhalter zum Thema Herdenschutz und Förderung. Das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz ist die Kernkompetenz im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Es ist vom SMUL und dem Landkreis Görlitz beauftragt alle aktuellen Informationen über Wölfe in Sachsen zu bündeln und der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich zu machen bzw. aktiv bekannt zu geben. Dabei wird es durch die geschulten Mitarbeiter in den Kreisgebieten unterstützt.

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