24.10.2012

Wolf im Hohwald nachgewiesen

Nachdem es in den letzten Monaten im Gebiet um den Hohwald (Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge und Bautzen) wiederholt Hinweise auf die Anwesenheit eines Wolfes gab, konnte diese Vermutung Mitte Oktober durch Bilder einer Fotofalle (automatisch auslösende Kamera) bestätigt werden.

Noch kann nicht abschließend eingeschätzt werden, ob das Tier dauerhaft sesshaft geworden ist. Grundsätzlich muss aber von einer dauerhaften Etablierung mindestens eines Wolfes in der Region ausgegangen werden. Sollten sich neue Erkenntnisse durch das Monitoring ergeben, werden diese zeitnah bekanntgegeben.

Schaf- und Ziegenhalter in der Region sollten besonders auf die Sicherheit ihrer Umzäunungen achten.
Üblicherweise bietet ein handelsüblicher Elektrozaun, wie z.B. ein Flexinetzzaun einen effektiven Schutz gegen Wolfsangriffe auf Nutztiere. Auch der Einsatz von Litzenzäunen mit mindestens 5 Litzen kann Wolfsübergriffe verhindern. Bei dieser Zäunungsvariante sollte allerdings der Abstand zwischen den einzelnen Drähten und zum Boden 20 cm nicht überschreiten. Wichtig ist weiterhin, dass die Umzäunung an allen Seiten geschlossen ist und ausreichend Spannung auf dem Zaun liegt. Wassergräben und andere natürliche Begrenzungen stellen für Wölfe kein Hindernis dar. Außerdem muss beachtet werden, dass sich am Zaun keine Böschungen, Holzstapel oder andere Einsprunghilfen befinden.
Bei Festkoppeln (stationäre Holz- oder Maschendrahtzäune) ist vor allem ein fester Bodenabschluss wichtig. Nutztierhalter sollten ihre Zäune regelmäßig auf Durchschlupfmöglichkeiten kontrollieren und diese zeitnah verschließen. Die Einhaltung des obengenannten Mindestschutzes ist im Falle eines Wolfsübergriffs die Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung durch den Freistaat Sachsen.

Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern im Fördergebiet haben die Möglichkeit sich die Anschaffung von Herdenschutzmaterial (z.B. Elektrozaun, Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern) vom Freistaat Sachsen fördern zu lassen. Bei weiteren Fragen zu den Schutzmaßnahmen und zur Förderung stehen Ihnen die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises und Herr Klingenberger vom Staatsbetrieb Sachsenforst unter der Telefonnummer 0172/3757602 oder unter andre.klingenberger@smul.sachsen.de zur Verfügung.

Wolfshinweise z.B. Sichtungen, Riss- und Kotfunde können an das Landratsamt Ihres Landkreises, das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz (Tel. 035772 46762) oder das Wildbiologische Büro LUPUS (Tel. 035727 57762) gemeldet werden.

Informationsveranstaltung zum Thema Wolf im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und das sächsische Wolfsmanagement laden am Mittwoch, den 07.11.12, um 18.00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung für Tierhalter und Bürger zum Thema »Wolf« in die Friedrich-Schiller Mittelschule (Rosa- Luxemburgstraße 11) in Neustadt in Sachsen ein.

Zunächst wird das Kontaktbüro »Wolfsregion Lausitz« in einem Vortrag zum Thema »Wölfe in Sachsen« über die Ergebnisse der Wolfsforschung, die Biologie und die Lebensweise der Tiere informieren. Im Anschluss wird Herr Klingenberger vom Staatsbetrieb Sachsenforst die Herdenschutzmaßnahmen und die Fördermöglichkeiten für Tierhalter vorstellen.

In der folgenden Podiumsdiskussion stehen Vertreter des Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverbands, des SMUL und des Landratsamts Sächsische Schweiz – Osterzgebirge für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung.

Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen zum Zuhören und Diskutieren. Die Veranstaltung ist öffentlich zugänglich und kostenlos.

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