Neue Wolfsvorkommen in Sachsen
Westlich der Königsbrücker Heide hat sich im Landkreis Meißen ein neues Wolfsrudel etabliert. In diesem Bereich gibt es seit Ende 2015 einzelne Nachweise, zuletzt berichtete das Kontaktbüro Anfang März 2016 von einer Wolfssichtung bei Großenhain.
Am 27.06.2016 wurde dem Wolfsmanagement nun der Nachweis von drei Wolfswelpen gemeldet. Somit steht fest, dass sich dort eine neue Wolfsfamilie gegründet hat. Noch liegen keine genetischen Proben aus dem Gebiet vor. Auch muss im Rahmen des Monitorings geklärt werden, in wie weit sich das Territorium des neuen Rudels möglicherweise nach Norden in das Land Brandenburg erstreckt.
Dort war im Bereich von Schraden bzw. der Ruhlander Heide im letzten Monitoringjahr* ein Rudel bestätigt worden. Die am nächsten gelegenen, bekannten sächsischen Wolfsvorkommen sind das Königsbrücker Heide- und das Laußnitzer Heide-Rudel östlich der BAB 13, sowie das Gohrischheide Rudel.
Zudem hat sich ein neues Wolfsrudel im Bereich des Westteils des Truppenübungsplatzes Oberlausitz (LK Bautzen) zwischen dem Milkeler und dem Spremberger Rudel etabliert. Dieses Gebiet war von 2004 bis 2008 das Kerngebiet des Neustädter Rudels. Anschließend wurde es vom Milkeler Rudel übernommen und gehörte seitdem zum Milkeler Territorium. Seit dem Winter wurde dort wiederholt ein junges Wolfspaar beim Reviermarkieren fotografiert (s. Foto). Die aktuell vorliegenden Fotofallenaufnahmen einer Fähe mit Gesäuge lassen darauf schließen, dass dieses neue Paar Nachwuchs bekommen hat. Inwieweit das Milkeler Rudel sein Territorium in eine andere Richtung verlagert hat, ist noch nicht bekannt.
Auch in drei weiteren sächsischen Wolfsterritorien gibt es aktuell Fotos von Fähen mit Gesäuge. In den nächsten Wochen werden vermehrt auch die Anfang Mai geborenen Welpen auf Fotofallenaufnahmen erwartet. Die diesbezüglichen Monitoringarbeiten dauern noch den ganzen Sommer an.
Aktuelle Verbreitung in Sachsen
Nach aktuellem Stand sind im Freistaat Sachsen 14 Wolfsrudel bestätigt. Außerdem gibt es im Hohwald eine territoriale Fähe. Ob diese inzwischen einen Partner gefunden hat, ist noch nicht abschließend geklärt.
Darüber hinaus haben drei Wolfsterritorien (Annaburger Heide, Ruszow und Zschorno) einen kleinen Teil ihres Gebiets auf sächsischer Seite. Da der größere Teil der Territorien in anderen Ländern liegt, werden sie in den jeweiligen Nachbarländern mitgezählt.
In den Landkreisen Görlitz und Bautzen südlich der A4 gibt es weitere einzelne Nachweise und bestätigte Hinweise auf Wölfe. Dies betrifft die Bereiche Cunewalde, Löbau, Kottmar, Bernstadt a.d. Eigen und Zittau. Im Rahmen des Monitorings wird hier weiterhin versucht, den Status zu klären.
Die Daten für das Monitoringjahr* 2015/2016 werden aktuell noch zusammenfassend ausgewertet. Der abschließende Stand zur Verbreitung von Wölfen in Sachsen für das Monitoringjahr 2015/16 wird deshalb erst im Spätsommer bzw. Frühherbst bekannt sein.
Herdenschutz
Tierhalter in der Region zwischen der Königsbrücker Heide und Großenhain sollten die Etablierung von Wölfen in diesem Gebiet zum Anlass nehmen, die Schutzvorkehrungen für ihre Schafe und Ziegen bzw. Gatterwild zu überprüfen und ggf. zu verbessern. Die Umzäunung darf keine Durchschlupfmöglichkeiten am Boden bieten und muss an allen Seiten geschlossen sein – über offene Gräben oder angrenzende Gewässer können Wölfe leicht in die Umzäunung eindringen.
Stromführende Zäune haben sich als effektiver Schutz gegen Wölfe bewährt. Als Mindestschutz gelten bei Schaf- und Ziegenkoppeln 90 cm hohe, handelsübliche Elektrozäune (z.B. Flexinetze oder Litzenzäune). Empfohlen werden höhere Elektronetze oder Elektrozäune mit mindestens 5 Litzen. Der Abstand zwischen der untersten Litze und dem Boden sollte dabei 20 cm nicht überschreiten. Nicht-stromführende Festzäune müssen mindestens 120 cm hoch sein. Hier ist ein Untergrabungsschutz empfehlenswert. Alternativ bietet die Unterbringung der Tiere in einem geschlossenen Stall über Nacht einen guten Schutz.
Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern im gesamten Freistaat Sachsen haben die Möglichkeit, sich Herdenschutzmaßnahmen zu 80% der Nettokosten fördern zu lassen.
Bei Fragen zum Herdenschutz oder zur Förderung von präventiven Schutzmaßnahmen kann man sich an einen der folgenden Sachbearbeiter wenden:
Zuständig für die Landkreise Nordsachsen, Leipzig, Mittelsachsen, Zwickau, Erzgebirge und Vogtland, sowie die Städte Leipzig und Chemnitz ist Herr Klausnitzer (Tel. 0151 / 5055 1465, E-Mail herdenschutz@klausnitzer.org).
Zuständig für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen und Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, sowie die Stadt Dresden ist Herr Klingenberger von der Biosphärenreservatsverwaltung in Malschwitz OT Wartha (Tel. 0172 / 3757 602, E-Mail andre.klingenberger@smul.sachsen.de).
*Im Rahmen des Wolfsmonitorings werden die erhobenen Daten jährlich basierend auf dem Monitoringjahr, nicht anlehnend an das Kalenderjahr, zusammenfassend ausgewertet. Das Monitoringjahr läuft jeweils vom 01. Mai eines Jahres bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres. Der Zeitabschnitt umfasst ein biologisches »Wolfsjahr«, von der Geburt der Welpen bis zum Ende ihres ersten Lebensjahres.