Rissbegutachtung und Schadensausgleich
Wo Wölfe in Kulturlandschaften leben kommt es immer wieder zu Übergriffen auf Nutztiere, die zu Verlusten für die Tierhalter führen.
Wenn Sie bei der Kontrolle Ihrer Tiere tote oder verletzte Tiere finden und einen Wolfsübergriff vermuten dann gehen Sie wie folgt vor:
Bitte melden Sie den Schaden umgehend (innerhalb von 24 Stunden) an die Fachstelle Wolf. Ein Rissgutachter vereinbart mit Ihnen zeitnah einen Termin zur gemeinsamen Begutachtung.
Die kostenlose Schadenshotline ist rundum die Uhr besetzt, auch an Wochenendenund Feiertagen:
Tel.: 0800 555 0 666*
*Für Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz mit aktiver Rufnummerkennung.
Die Rahmenbedingungen und Verfahrensweisen für Präventionsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen bei Wolfsübergriffen treffen ebenso auf andere große Beutegreifer wie beispielsweise den Luchs zu. Weitere Information finden Sie auf der Projektseite des Wiederansiedlungsprojektes »RELynx Sachsen«.
Ziel der Begutachtung ist es festzustellen, ob ein Wolf Ihr Nutztier getötet hat. Die Begutachtung durch einen Rissgutachter der Fachstelle Wolf ist Voraussetzung für eine mögliche Schadensausgleichszahlung.
Der Gutachter sichtet vor Ort alle Hinweise und Spuren sowohl am Kadaver als auch in dessen Umgebung. Die Kadaver werden auf Bissspuren, Verletzungen und Fraßspuren untersucht. Wenn der Riss weniger als 24-48 Stunden zurückliegt, werden auch Genetikproben genommen. Die Untersuchung von Genetik gehört im Freistaat Sachsen nicht zur Standardprozedur, um den potenziellen Schadensverursacher festzustellen. Die oben beschriebene Rissbegutachtung reicht aus, um anhand der vorgefundenen Hinweise den Wolf mit hinreichender Sicherheit festzustellen oder auszuschließen. Die Genetik dient überwiegend dem Monitoring, z. B. wenn Rissereignisse in einem neuen Gebiet auftreten.
Außerdem werden die Haltungssituation Ihrer Nutztiere und die von Ihnen ergriffenen Herdenschutzmaßnahmen erfasst.
Das Ergebnis der Begutachtung wird mittels Protokollen und Fotos dokumentiert. Das Protokoll enthält eine vorläufige Einschätzung zur Schadensursache. Auf Wunsch wird dem Tierhalter eine Kopie des Protokolls zur Kenntnis geschickt. Die abschließende Endbewertung erfolgt zentral nach Vorlage und Auswertung aller dokumentierten Fakten.
Im Freistaat Sachsen werden Schäden an Nutztieren, bei denen der Wolf mit hinreichender Sicherheit als Verursacher festgestellt werden kann, auf Grundlage von § 40 Abs. 6 SächsNatSchG finanziell ausgeglichen (VwV Wolf). Dies gilt für alle Nutztierarten.
Voraussetzung dafür ist
- die zeitnahe Meldung (innerhalb von 24 Stunden) des Schadens an die Fachstelle Wolf
- eine Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf bei der der Wolf mit hinreichender Sicherheit als Verursacher festgestellt wurde
- die Einhaltung des geforderten Mindestschutzes bei Schafen, Ziegen und Gatterwild
Bewilligungsbehörde für den Antrag auf Schadensausgleichzahlung ist die Landesdirektion Sachsen (LDS) als Obere Naturschutzbehörde. Der Schadensausgleich ist bei der Landesdirektion Sachsen zu beantragen.
Ein Formular zur Beantragung des Schadensausgleiches kann Ihnen der Gutachter nach der Rissbegutachtung aushändigen. Alternativ können Sie auch nachträglich einen formlosen Antrag auf Schadensausgleich bei der Landesdirektion Sachsen stellen.
Die vom Gutachter erstellte Dokumentation der Rissbegutachtung ist die Grundlage, auf der die Landesdirektion per schriftlichem Bescheid, adressiert an Sie als Antragsteller, über den Schadensausgleich entscheidet.
Hinweise beim Auffinden eines toten/verletzten Nutztieres
- Versuchen Sie keine Spuren oder sonstige Hinweise, z.B. Trittsiegel oder Losungen (Kot) in der Umgebung zu zertreten oder zu verwischen. Diese Hinweise können neben den Spuren am Körper des getöteten oder verletzten Nutztieres wichtige Anhaltspunkte für die Identifizierung des Verursachers liefern.
- Decken Sie den Kadaver des Nutztieres zum Schutz vor Aasfressern, wie Fuchs oder Kolkrabe, mit einer Plastikfolie oder etwas Ähnlichem ab.
- Informieren Sie anschließend sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden, die Fachstelle Wolf am LfULG um zeitnah einen Begutachtungstermin zu vereinbaren. Dafür wurde eine 24-Stunden-Rufbereitschaft eingerichtet, welche auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar ist: 0800 555 0 666 (kostenlos).
Datenschutz:
Ihre Daten werden von der Fachstelle Wolf in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: