Schutz von Nutztieren
Zum Schutz von Weidetieren gibt es keine Patenrezepte. Häufig müssen viele Faktoren (Lage, Relief, Infrastrukturanbindung, Besonderheiten der Tierarten und Rassen, Kosten usw.) berücksichtigt werden, um einen guten Grundschutz zu erzielen. Ein hundertprozentiger Schutz ist nicht möglich. Durch angepasste Maßnahmen können Schäden aber wirkungsvoll verringert werden. Um Sie dabei zu unterstützen, wurden verschiedene Maßnahmen eingeführt (weitere Informationen siehe unten). Wenn Sie eine individuelle Beratung benötigen, können Sie einen kostenlosen vor Ort Termin mit einem Herdenschutzberater vereinbaren.
Der Mindestschutz ist ein Kompromiss zwischen Aufwand und Nutzen und bezeichnet Schutzmaßnahmen, die Nutztierverluste durch Übergriffe durch Wölfe im Voraus vermeiden sollen. Die Einhaltung des Mindestschutzes ist in Sachsen die Voraussetzung für eine Entschädigung, wenn Wölfe mit hoher Sicherheit den Übergriff verursacht haben.
Die folgenden Mindestschutzkriterien gelten für die Schaf- und Ziegenhaltung. Für die Gehegewildhaltung gelten die Vorgaben für Festzäune.
- Elektrozäune: mindestens 90 cm hoch und mit einer Mindestspannung von 2.000 Volt auf der gesamten Zaunlänge.
Bei Litzenzäunen gilt: Abstand zum Boden und der Abstand der drei unteren Litzen untereinander nicht größer als 20 cm; Abstand der darüberliegenden Litzen jeweils max. 30 cm. Beispiel: 20 - 20 - 20 - 30 cm.
Bei Netzzäunen darf der Abstand der waagerechten Leiter (bis zur Höhe 60cm) max. 20 cm betragen.
- Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material: mindestens 120 cm hoch mit festem, bodengleichem Abschluss (Spanndraht), die aufgrund ihrer Bauart ein Durchschlüpfen von Wölfen verhindern
Für andere Nutztierarten, wie z. B. Alpakas, Rinder oder Pferde sind keine Mindestschutzkriterien festgelegt. Schäden durch Wölfe können aber dennoch entschädigt werden, wenn der Wolf im Rahmen einer Rissbegutachtung festgestellt wurde.
Die empfohlenen Schutzmaßnahmen bieten einen deutlich verbesserten Grundschutz vor Wolfsübergriffen. An diesen Maßnahmen sollte man sich orientieren, wenn man seinen Herdenschutz überprüfen und verbessern möchte. Auch diese Maßnahmen können gefördert werden.
Maßnahmen:
- Stromführende Zäune mit einer Höhe von 100 bis 120 cm und einer Mindestspannung von 4.000 Volt auf dem gesamten Zaun.
- Bei einem Tierbestand von mehr als 100 Tieren können Herdenschutzhunde wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden.
- Wildgatter sollten mittels Untergrabschutzes gegen das mögliche Untergraben gesichert werden.
- Wenn ein Elektrozaun, der mindestens den Anforderungen für den Mindestschutz entsprach, überwunden wurde, sollte zusätzlich „Flatterband“ eingesetzt werden. Diese Breitbandlitze ohne Strom dient als optische Erhöhung / Barriere. Sie wird in einem Abstand von ca. 30 cm oberhalb des bestehenden Zaunes angebracht und sollte sich locker bewegen können. Der Einsatz dieses „Flatterbands“ kann vorübergehend für ein bestimmtes Gebiet zum Mindestschutz erklärt werden. Die Fachstelle Wolf gibt eine solche Mitteilung ortsüblich bekannt. Kommen Herdenschutzhunde zum Einsatz, kann auf das Flatterband verzichtet werden.
Festzäune können zwar die Mindestschutzkriterien erfüllen, sie werden jedoch nicht empfohlen und sind nicht förderfähig (außer Untergrabschutz bei Gehegewild). Sie stellen lediglich eine rein physische Barriere dar die leicht untergraben bzw. überwunden werden kann. Sie verfügen über keine aktive, abschreckende Wirkung, wie stromführende Zäune.
Hinweise zum Zaunaufbau
- Bauen Sie den Zaun immer lückenlos auf. Achten Sie auf bodenbündigen Abschluss (bei Elektronetzen). Ungleiche Bodenprofile durch das Setzen separater Einzelpfähle ausgleichen.
- Verwenden Sie intaktes Leitermaterial (korrosionsfrei)!
- Achten Sie auf sachgemäß ausgeführte Klemmverbindungen (keine Knoten-/ Wickelverbindungen)!
- Nutzen Sie Isolatoren von guter Qualität. Diese gewährleisten eine hohe Spannungsfestigkeit.
- Achten Sie auf eine ausreichende Größe der eingezäunten Flächen! Dies ermöglicht Ihren Tieren Platz zum Ausweichen im Falle einer Panik durch die Anwesenheit von Wölfen außerhalb des Zaunes.
- Halten Sie zu Böschungen, Heu- oder Silageballen, Hängern oder sonstigen erhöhten Ebenen, die als Einsprunghilfe für Wölfe dienen können, ausreichend Abstand ein.
- Gewässer, Gräben, Rinnen, etc. bieten kein Hindernis für den Wolf! Sie sind auszukoppeln!
Installation des Weidezaungerätes
- Geeignet sind Weidezaungeräte mit 230 Volt (Netz) oder 12 Volt (Akku) Versorgungsspannung; Benutzen Sie ein Gerät zur Wolfsabwehr bzw. Geräte mit einer Entladeenergie von mindestens 3 Joule und 4000 – 5000 Volt bei 500 Ohm.
- Verwenden Sie für Weidezaungerät und Weidezaun 1 m bis 1,5 m lange, verzinkte Erdungsstäbe und schlagen Sie diese so tief wie möglich ein.
- Je nach Gerät verwenden Sie mehrere Erdungsstäbe, die mit einem dafür vorgesehenen Kabel verbunden werden.
- Verwenden Sie auch bei flachgründigen, steinigen und trockenen Böden nach Möglichkeit mehrere Erdungsstäbe.
- Achten Sie auf stabile Verbindungen zwischen Gerät und Erdungsstäben.
Kontrolle und Wartung des Zaunes
- Kontrollieren Sie den Zaun täglich auf Schwachstellen und beseitigen Sie diese umgehend.
- Messen Sie die Spannung in regelmäßigen Abständen am gesamten Zaun.
- Überprüfen Sie täglich die Höhe – der Zaun darf nicht durchhängen! Abspannen der Eckpfähle.
- Beseitigen Sie Bewuchs am Zaun, da dieser zu Leistungsverlust führt.
- Bauen Sie ungenutzte Zäune ohne Stromzufuhr umgehend ab! Wölfe erlernen sonst die Überwindbarkeit.
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zu 100 Prozent zur Vermeidung von Nutztierschäden durch Wolfsübergriffe, die dem Schutz von Schafen und Ziegen sowie Gehegewild dienen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb und umfasst den gesamten Freistaat Sachsen.
Die Anschaffung folgender Maßnahmen zum Herdenschutz ist förderfähig:
- Material für mobile Elektrozäune (Netz- als auch Litzenzäune)
- Breitbandlitze ("Flatterband" als Übersprungschutz)
- Herdenschutzhunde
- Untergrabschutz bei Wildgattern (inkl. Installationsleistung)
Die obengenannten Maßnahmen fallen unter den Punkt E »Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden«, Förderrichtlinie »Natürliches Erbe«.
Wichtig ist, dass vor Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen erst ein Antrag eingereicht werden muss! Zur Antragsstellung sind die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare inkl. Mindestens eines Kostenangebotes einzureichen.
Auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) sind die Richtlinie und die Antragsformulare erhältlich:
Unterlagen zu Vorhaben der Prävention vor Wolfsschäden
Neben der Finanzierung des präventiven Herdenschutzes können Schaf- und/oder Ziegenhalter mit mindestens 37 Tieren über die RL SZH/2019 gefördert werden. Das Förderprogramm zielt auf die Unterstützung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung durch Beweidung und die Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung bezüglich der laufenden Betriebsausgaben für den Schutz vor Schäden durch den Wolf ab.
Nähere Informationen sowie Antragsformulare sind über Referat 33/Förderung des LfULG abrufbar:
Empfehlungen für Schafe und Ziegen |
es gelten die Empfohlenen Schutzmaßnahmen (siehe oben). |
Empfehlungen für Gehegewild: |
es gelten die Leitlinien der guten fachlichen Praxis (Verlinkung Leitlinien zur guten fachlichen Praxis der „landwirtschaftlichen (sachsen.de))
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Empfehlungen für Rinder- und Pferdehalter |
Erwachsene Rinder und Pferde sind recht wehrhaft und innerhalb ihrer Herde einem geringeren Risiko von Wolfsangriffen ausgesetzt als Schafe oder Ziegen. Ein Angriff auf einen Herdenverband stellt für Wölfe ein großes Risiko dar, welches nur selten eingegangen wird, z. B. wenn andere Nahrungsressourcenknapp sind. Ausnahmen sind isoliert stehende Rinderkälber oder Fohlen und einzeln gehaltene Rinder oder Pferde, die am Weglaufen gehindert werden, z. B. durch Anbindehaltung, Besonders die Jungtiere in Mutterkuhherden sind in Gebieten mit Wolfsrudeln einem erhöhten Risiko ausgesetzt. In den ersten Tagen nach der Geburt folgt ein Kalb seiner Mutter nicht, sondern legt sich entweder auf der Weide oder etwas außerhalb in hohem Gras, unter Bäumen oder in Bodenvertiefungen ab, während die Mutterkuh über die Weide zieht und grast. Bei großen, unübersichtlichen Weideflächen sind die Muttertiere dann häufig weiter entfernt von ihren Kälbern. Wenn die Kälber sich außerhalb der Koppel ablegen sind sie ganz unerreichbar für die Muttertiere. Während der Abwesenheit ihrer Mutter sind die Kälber besonders verletzlich. Erst nach einigen Tagen oder Wochen werden die Kälber mobiler und stehen mit im relativ sicheren Herdenverband. Aufgrund der Seltenheit von Wolfsübergriffen auf Rinder und Pferde gibt es, anders als für Schafe und Ziegen, in keinem west- und mitteleuropäischen Land speziell für Rinder- und Pferdeherden vorgeschriebene Schutzmaßnahmen. Allerdings gibt es eine Reihe von empfohlenen Maßnahmen, um die Weidesicherheit zu erhöhen.
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Rissbegutachtung und Ausgleichszahlungen von Schäden durch Wölfe