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Sächsische Wolfsmanagementverordnung

»Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung und der Sächsischen Waffenrechtsdurchführungsverordnung« (SächsWolfMVO).

Ziel der Verordnung ist ein umfassendes Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen. Konflikte mit Wölfen sollen so weit wie möglich vermieden werden. Falls dennoch Konflikte entstehen, soll diesen schnell und rechtssicher begegnet werden.

Zur Vermeidung von Konflikten dienen insbesondere die Verpflichtung zur Aufstellung eines Managementplans, die Konzeption und Umsetzung eines landesweiten Besenderungsprogramms und das Verbot, Wölfe anzulocken, zu füttern oder sich zielgerichtet einem Wolf anzunähern. Wenn es trotz umfassender Präventionsmaßnahmen zu Konflikten mit dem Wolf kommt, lässt der Verordnungsentwurf die Entnahme für typisierbare Fallgestaltungen rechtssicher zu.

Die Verordnung ist am 1. Juni 2019 in Kraft getreten.

Gebiete gem. § 6 SächsWolfMVO

Gebiete gem. § 6 SächsWolfMVO

Gebiete gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 SächsWolfMVO

Gebiete gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 SächsWolfMVO
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