Ziel und Funktion des Monitorings
Monitoring ist die laufende und strukturierte Überwachung eines Zustandes, um sicherzustellen ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Im Hinblick auf das Wolfsmonitoring geht es um die Überwachung der Wolfspopulation (Größe, Entwicklung, Vebreitungsgebiet etc.) mit dem Ziel einen günstigen Erhaltungszustand (FCS Favourable Conservation Status) zu erreichen und beizubehalten.
Das Monitoring setzt sich wie ein Puzzlespiel aus vielen verschiedenen Hinweisen zusammen, die einzeln bewertet, interpretiert und dann in das Gesamtbild eingefügt werden müssen. Zum einen werden Hinweise (z.B. Spurenfunde oder Sichtungen) aus der Bevölkerung gemeldet, z.B. Berichte über Sichtungen oder das Auffinden toter Tiere oder Spuren. Diese Daten, die unter das passive Monitoring fallen, werden erhoben, ausgewertet und archiviert. Über Meldungen seitens der Bevölkerung ist man stets dankbar, da diese Informationen wichtig sind. Um möglichst viele »Bausteine« des Puzzles zu erhalten, ist jedoch auch ein aktives Monitoring notwendig. Dabei werden Daten, z.B. Spuren, Kot, Risse, Markierungen, gezielt und systematisch gesammelt.
Alle Hinweise werden zusammen ausgewertet mit dem Ziel Informationen zur Populationsgröße und Vorkommen zu erhalten. Das Vorkommensgebiet bezeichnet die Fläche auf der ein Wolf nachgewiesen wurde (dabei werden auch Einzelnachweise erfasst, z.B. ein Totfund oder ein Jungwolf auf der Wanderung). Dahingegen handelt es sich bei der Populationsgröße um die Verteilung von Territorien und somit der Anzahl von Rudeln, Paaren oder territorialen Einzeltieren.
Zusätzlich bieten Forschungen und Untersuchungen, wie Studien zur Nahrungsökologie, zu Verwandtschaftsverhältnissen und zu Raumnutzung und Migrationsverhalten von Wölfen (Telemetrie) wichtige Detailinformationen über Verhalten, Gesundheitssituation und Ausbreitung der (Mitteleuropäischen) Wolfspopulation. Außerdem können genetische, sowie telemetrische Daten wichtige Elemente bei der Unterscheidung einzelner, aneinander grenzender Territorien sein.
Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Art. 11 FFH-RL) gegenüber der EU-Kommission verpflichtet den Erhaltungszustand der in Anhang II und IV im Artikel 2 der FFH - Richtlinie aufgelisteten Arten zu überwachen und die Entwicklungen alle 6 Jahre an die EU- Kommission zu berichten. Somit ergibt sich eine Verpflichtung zum Aufbau eines Monitoringsystems bzgl. des Wolfs.
Die Umsetzung des Monitorings fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Um über die Ländergrenzen hinweg vergleichbare Daten erheben zu können wurden im Auftrag vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Kriterien für ein standardisiertes Monitoring in Deutschland definiert (Monitoringsstandards für Großraubtiere in Deutschland 2009 bzw. Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland 2015). Diese sogenannten SCALP-Kriterien basieren auf dem Zusammenschluss von Luchsexperten in den Alpenländern zum Monitoring und Schutz des Luchses (Status and Conservation of the Alpine Lynx Population, www.kora.ch), mit dem Ziel eine länderübergreifende Vergleichbarkeit von Monitoringdaten zu gewährleisten. Für Deutschland wurden die Kriterien an die hiesige Situation angepasst und auf zwei weitere Arten (Wolf und Bär) erweitert.
Neben den Erkenntnissen zum Erhaltungszustand der Wolfspopulation liefert das Monitoring ebenso wichtige Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit und den Herdenschutz. So kann im Interesse der Bevölkerung und vor allem der Tierhalter zeitnah über die Anwesenheit von Wölfen in einem Gebiet informiert werden.
Umsetzung und Bewertung
Die Monitoringdaten werden auf Länderebene gesammelt und ausgewertet. Die Monitoringstrukturen, sowie der Aufwand unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Einige Länder haben bereits Strukturen geschaffen, um die Nutzung von Fachexpertise und Austausch von Informationen länderübergreifend sicher zu stellen. Seit 2009 findet zudem jährlich ein Treffen aller mit dem Wolf- und Luchsmonitoring beauftragten Personen der einzelnen Länder zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) statt. Hierbei werden alle erhobenen Daten der einzelnen Länder vorgestellt und evaluiert. Im Ergebnis dessen werden national abgestimmte Vorkommenskarten der beiden Arten, jeweils rückwirkend für das vorangegangene Monitoringjahr), erstellt. Beim Wolf läuft das Monitoringjahr vom 01. Mai eines Jahres bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres. Der Zeitabschnitt umfasst ein biologisches »Wolfsjahr«, von der Geburt der Welpen bis zum Ende ihres ersten Lebensjahres.
Bei der Bewertung und Interpretation der angefallenen und erhobenen Daten ist eine Vereinheitlichung eine wichtige Voraussetzung um ein gutes Bild der Gesamtsituation in Deutschland oder auch über die Grenzen hinweg zu bekommen. Hierfür wurden im Auftrag vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) die sogenannten SCALP-Kriterien definiert (s. oben).
Man unterscheidet drei Kategorien (C – Category), welchen alle eingegangenen und erhobenen Daten nach ihrer Überprüfbarkeit zugeordnet werden. Die Einteilung macht keine Aussage über die fachliche Qualifikation des Beobachters.
C1: eindeutiger Nachweis = harte Fakten, die die Anwesenheit der entsprechenden Tierart eindeutig bestätigen (Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis, Foto, Telemetrieortung)
C2: bestätigter Hinweis = alle Hinweise (Spur, Kot oder Riss), welche anhand aussagekräftiger Dokumentation von einer erfahrene Person* überprüft und bestätigt werden können
C3: unbestätigter Hinweis = alle Hinweise, bei denen ein Wolf, Bär oder Luchs auf Grund mangelnder Indizienlage weder bestätigt noch ausgeschlossen werden kann. Dazu zählen alle Sichtbeobachtungen ohne Fotobeleg, auch von erfahrenen Personen*, sowie alle Hinweise, die zu alt sind, unvollständig dokumentiert sind, die zu wenige Informationen für ein klares Bild (z.B. Spuren) aufweisen oder aus anderen Gründen für eine Bestätigung nicht ausreichen.
Falsch: Falschmeldung = Hinweis, bei der die entsprechende Tierart ausgeschlossen werden kann
k.B.: keine Bewertung möglich = Hinweise, zu denen auf Grund fehlender Mindestinformationen keine Einschätzung möglich ist, z.B. Sichtmeldungen von Rissen oder Spuren.
* eine erfahrene Person muss über längere Zeit an Feldarbeit von Wolf-, Luchs- oder Bären-Projekten teilgenommen haben, sodass sie Routine im Erkennen und Interpretieren von Hinweisen dieser Art hat. Auch muss sie regelmäßig Gelegenheit haben Hinweise zu sehen und auszuwerten, sowie mit der Biologie der jeweiligen Tierart vertraut sein.
Die erhobenen und bewerteten Daten werden zur Ermittlung des Vorkommensgebietes und der Populationsgröße herangezogen. Dabei spielen jedoch ausschließlich die C1-Nachweise und C2- Hinweise eine Rolle.
Detaillierte Informationen zum Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland finden Sie im gleichnamigen Skript vom Bundesamt für Naturschutz (BfN-Skript 413, 2015).
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine kurze Übersicht über einzelne Monitoringmethoden, sowie weitere Forschungsbereiche.
- Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland 2015 (*.pdf, 1,69 MB) BfN-Skript 413
- Monitoringsstandards für Großraubtiere in Deutschland 2009 (*.pdf, 1,47 MB) BfN-Skript 251